Seit 01.01.2025 ist die neue Biozid-Durchführung-Verordnung für den Verkauf von Biozid-Produkte in Kraft getreten. Demnach dürfen Biozid-Produkte nach §10 Abs. 1 nur noch nach einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Davon sind in unserem Shop folgende Produkte betroffen:
- inseko Ameisenköderstation
- inseko Insektenspray
- inseko Mottenpapier
- inseko Textilschutzsäckchen
- inseko Fliegenköderstreifen